Teilzeit

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Teilzeit

Der Begriff „Teilzeit“ wird in der Regel als Abkürzung für „Teilzeitarbeit“ verwendet.

Teilzeitarbeit

Unter Teilzeitarbeit versteht man eine in kürzerer Zeit als von vollzeitbeschäftigten, vergleichbaren Arbeitnehmern erbrachte Arbeitsleistung. Die zeitliche Dimension kann sowohl in Tagen, als auch in Monaten oder Jahren festgelegt werden. In der Teilzeitrichtlinie der EG aus dem Jahr 1997 wurden gesetzliche Regelungen für Teilzeitarbeit in Europa niedergelegt. Diese verbieten eine Diskriminierung von Teilzeitarbeitern und geben Arbeitnehmern einen Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Diese Richtlinie wurde in Deutschland im Beschäftigungsförderungsgesetz von 1985 und mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, das ab 1. Januar 2001 in Kraft trat, umgesetzt. Danach haben Teilzeitbeschäftigte die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte.

Wie alle Beschäftigungsformen hat die Teilzeitarbeit ihre Vor- und Nachteile. Vorteilhaft ist, dass man genug Zeit hat, sich um andere Dinge wie die Kinderbetreuung und den Haushalt zu kümmern. Außerdem kann durch Arbeitsplatzteilung eine Stelle auf mehrere Teilzeitbeschäftigte verteilt werden. Arbeitnehmern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können, bietet die Altersteilzeit eine Möglichkeit, weiter im Berufsleben zu bleiben. Ein Unternehmen kann durch zeitweilige Teilzeitregelungen Stellenabbau vermeiden. Nachteile für das Unternehmen, welches Teilzeitarbeiter beschäftigt, entstehen in Form von höheren Kosten verursacht durch gesteigerten Koordinationsaufwand und mehr Lohnnebenkosten. Für die Teilzeitbeschäftigten selbst sind das niedrigere Gehalt im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten der Hauptnachteil. Zudem wird Teilzeitarbeit häufig als Karrierehemmnis angesehen.

Berechnung der Teilzeit

Berechnet wird die Teilzeitarbeit in Relation zu vergleichbaren, vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern des gleichen Betriebs. Gibt es keine solchen, dient entweder ein Tarif- oder Kollektivvertrag oder die branchenübliche Vollarbeitszeit als Vergleichsmaßstab.

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