Justizfachangestellte: Unterschied zwischen den Versionen
Kaniut (Diskussion | Beiträge) |
K (→Berufsbild) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
==Berufsbild== | ==Berufsbild== | ||
Der Justizfachangestellte erledigt vorrangig organisatorische und verwaltende Büroarbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Zu den Aufgaben eines Justizfachangestellten gehören im Einzelnen die Gewährung der Akteneinsicht, die Berechnung von Kosten sowie Fristen, die Verwaltung von Akten, das Erstellen von Protokollen, die Bearbeitung des Posteingangs sowie Postausgangs, das Erheben von statistischen Daten und das Annehmen von Anträgen. Des Weiteren ist der Justizfachangestellte er für die Erteilung von Auskünften sowie für die Durchführung von Registraturarbeiten zuständig. In Serviceeinheiten berät er des Weiteren Bürger. Justizfachangestellte sind hauptsächlich bei Straf-, Verwaltungs- und Zivilgerichten als auch Staatsanwaltschaften tätig. Sie können aber auch in Banken und Versicherungen sowie Notariaten und Rechtsanwaltskanzleien passende Stellen finden. | Der Justizfachangestellte erledigt vorrangig organisatorische und verwaltende Büroarbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Zu den Aufgaben eines Justizfachangestellten gehören im Einzelnen die Gewährung der Akteneinsicht, die Berechnung von Kosten sowie Fristen, die Verwaltung von Akten, das Erstellen von Protokollen, die Bearbeitung des Posteingangs sowie Postausgangs, das Erheben von statistischen Daten und das Annehmen von Anträgen. Des Weiteren ist der Justizfachangestellte er für die Erteilung von Auskünften sowie für die Durchführung von Registraturarbeiten zuständig. In Serviceeinheiten berät er des Weiteren Bürger. Justizfachangestellte sind hauptsächlich bei Straf-, Verwaltungs- und Zivilgerichten als auch Staatsanwaltschaften tätig. Sie können aber auch in Banken und Versicherungen sowie Notariaten und Rechtsanwaltskanzleien passende Stellen finden. | ||
Verwandte Berufe [ | Verwandte Berufe [[Justizfachwirt]] | ||
==Voraussetzungen== | ==Voraussetzungen== |
Aktuelle Version vom 24. April 2012, 23:08 Uhr
Berufsbild
Der Justizfachangestellte erledigt vorrangig organisatorische und verwaltende Büroarbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Zu den Aufgaben eines Justizfachangestellten gehören im Einzelnen die Gewährung der Akteneinsicht, die Berechnung von Kosten sowie Fristen, die Verwaltung von Akten, das Erstellen von Protokollen, die Bearbeitung des Posteingangs sowie Postausgangs, das Erheben von statistischen Daten und das Annehmen von Anträgen. Des Weiteren ist der Justizfachangestellte er für die Erteilung von Auskünften sowie für die Durchführung von Registraturarbeiten zuständig. In Serviceeinheiten berät er des Weiteren Bürger. Justizfachangestellte sind hauptsächlich bei Straf-, Verwaltungs- und Zivilgerichten als auch Staatsanwaltschaften tätig. Sie können aber auch in Banken und Versicherungen sowie Notariaten und Rechtsanwaltskanzleien passende Stellen finden. Verwandte Berufe Justizfachwirt
Voraussetzungen
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
- eigenverantwortliches Arbeiten
- sorgfältige Arbeitsweise
- gute MS-Office-Kenntnisse
- Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft
- gutes Einfühlungsvermögen
Gehalt
Das Einkommen eines Justizfachangestellten kann abhängig vom Arbeitgeber variieren. Das Gehalthängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang ab. Des Weiteren gibt es regionale Unterschiede. Zum Beispiel verdient ein Justizfachangestellter in Bayern durchschnittlich 1.800 Euro monatlich. In Baden-Württemberg verdient er dagegen durchschnittlich 2.100 Euro monatlich.