Justizfachwirt

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Justizfachwirt

Berufsbild

Der Justizfachwirt ist hauptsächlich dafür zuständig, büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben wahrzunehmen und ist vorwiegend in Serviceeinheiten in den Fachgebieten Insolvenzen, Zwangsvollstreckung, Strafrecht, Grundbuch, Register, Zivilrecht, Nachlass, Familienrecht, Vormundschaft und Betreuungen bzw. in verwaltungs-, arbeits- oder sozialgerichtlichen Verfahren tätig. Ferner ist der Justizfachwirt auch Ansprechpartner für ratsuchende Bürger und berücksichtigt dabei deren besondere Situation und Interessen. Zu den Aufgaben eines Justizfachwirtes gehören im Einzelnen die Aktenverwaltung, die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen, die Fertigung von Schriftstücken und die Anordnung von Zustellungen und Ladungen. Des Weiteren ist er für die Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen und für die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle verantwortlich. Darüber hinaus ist der Justizfachwirt auch für weit reichende eigene Entscheidungen verantwortlich, die eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Dazu gehören unter anderem die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen, die Festsetzung der Vergütung aus der Staatskasse sowie die Berechnung und Festsetzung der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige.


Voraussetzungen

  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
  • gute Kenntnisse in Mathematik
  • Kenntnisse in der Erstellung von Buchhaltungen und Jahresabschlüssen
  • gute MS-Office-Kenntnisse
  • Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft
  • gutes Einfühlungsvermögen


Gehalt

Das Einkommen eines Justizfachwirts beträgt durchschnittlich 2.000 Euro monatlich. Es gibt jedoch regionale Unterschiede.