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Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt hat die Aufgabe, seinen Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Er vertritt vor Gericht die Interessen seines Mandanten und unterstützt in seiner Funktion als Organ der Rechtspflege den Richter bei der Rechtsfindung.  
Ein Rechtsanwalt hat die Aufgabe, seinen Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Er vertritt vor Gericht die Interessen seines Mandanten und unterstützt in seiner Funktion als Organ der Rechtspflege den Richter bei der Rechtsfindung.  
Ein Rechtsanwalt kann in Kanzleien, in Unternehmen, im Staatsdienst, Verbänden als auch an Hochschulen tätig sein.  
Ein Rechtsanwalt kann in Kanzleien, in Unternehmen, im Staatsdienst, Verbänden als auch an Hochschulen tätig sein.
 
Verwandte Berufe: [[Richter]].


==Voraussetzungen==
==Voraussetzungen==

Aktuelle Version vom 24. April 2012, 22:09 Uhr

Rechtsanwalt

Berufsbild

Rechtsanwalt Ein Rechtsanwalt hat die Aufgabe, seinen Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Er vertritt vor Gericht die Interessen seines Mandanten und unterstützt in seiner Funktion als Organ der Rechtspflege den Richter bei der Rechtsfindung. Ein Rechtsanwalt kann in Kanzleien, in Unternehmen, im Staatsdienst, Verbänden als auch an Hochschulen tätig sein. Verwandte Berufe: Richter.

Voraussetzungen

  • rechtswissenschaftliches Universitätsstudium
  • zweijähriges Referendariat


Gehalt

Das Gehalt für diese Tätigkeit ist meist überdurchschnittlich gut. Es hängt insbesondere davon ab, ob man eine Promotion besitzt, nach Erfahrung sowie Branche.