Patentanwalt
Berufsbild
Der Patentanwalt ist die Schnittstelle zwischen Recht und Technik. Hier wirkt der Patentanwalt als Experte, weil er im einschlägigen Recht genauso zu Hause ist wie in Wissenschaft und Technik. Er hilft Technikern, Chemikern und Physikern sowie Unternehmen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Vorzüge der diversen Schutzrechte zu nutzen.
Meistens ist der Patentanwalt bereits bei der Entwicklung eines neuen Produkts dabei. Weil er aus dem Bereich kommt, gibt es im Dialog mit Technikern, Chemikern oder Physikern keine Verständigungsprobleme.
Man kann die Patentanwälte auch als Berater der Unternehmen und Erfinder bezeichnen, da sie entscheidend Einfluss auf die Entwicklung nehmen können.
Voraussetzungen
Der Weg zum Patentanwalt setzt den Nachweis der technischen Befähigung nach § 6 der Patentanwaltsordnung voraus. Erforderlich ist ein Abschluss eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums an einer wissenschaftlichen Universität.
Zuzüglich wird vorausgesetzt, dass der zukünftige Patentanwalt mindestens ein Jahr praktisch auf technischem Gebiet gearbeitet hat und dann eine ca. dreijährige Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, die mit der Patentanwaltsprüfung abgeschlossen wird, absolviert.
Absolventen von naturwissenschaftlichen bzw. technischen Studiengängen an Fachhochschulen können nicht zur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zugelassen werden. Sie können jedoch Patentanwälte werden, wenn sie mindestens 10 Jahre in einem ständigen Beschäftigungsverhältnis als Patentsachbearbeiter tätig gewesen sind.
Gehalt
Ein Patentanwalt verdient im Durchschnitt ca. 5.963.- Euro
Jobs
Aktuelle Stellenangebote als Patentanwalt finden Sie im Stellenmarkt.de oder über die Jobsuchmaschine joboter.de.
weiterführende Links
Weitere Informationen zum Berufsbild Patentanwalt erhalten Sie über Patentanwaltskammer.de.
Informationen zum Verdienst im Patentwesen erhalten Sie über hrmconsulting.net.
Quellen
Quellen: Patentanwaltskammer.de.