Tiermedizinischer Fachangestellter

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Berufsbild

In den tierärztlichen Praxen sind Prävention und Rehabilitation zu einem wesentlichen Handlungsgebiet in der Tierheilkunde geworden. In dem Maße wie Vor- und Nachsorge zum Behandlungskonzept werden, wird die Qualifizierung von Tiermedizinischen Fachangestellten auf diesem Gebiet immer wichtiger, um mit entsprechend ausgebildetem Personal ein adäquates Leistungsspektrum in den Praxen anbieten zu können. Die dazu notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse, insbesondere im Bereich des Tierschutzes, der Tierernährung, der Diätetik sowie der Tierverhaltenskunde sind verstärkt in die neue Ausbildungsordnung aufgenommen worden, die die alte Verordnung „Tierarzthelfer / Tierarzthelferin“ von 1985 ersetzt. Die gewachsenen Anforderungen an das Röntgen und den Strahlenschutz in der Tierheilkunde, das Notfallmanagement sowie die Organisation der Tierärztlichen Apotheke spielen in der neuen Ausbildungsordnung ebenfalls eine wichtige Rolle. Tiermedizinische Fachangestellte sind vorwiegend in Tierarztpraxen sowie Tierkliniken tätig. Sie werden auch in veterinärmedizinischen Laboratorien, Zoos, Tierheimen oder in der Tierhaltung eingesetzt. Darüber hinaus sind sie in der tiermedizinischen Forschung, der chemischen Industrie oder bei Institutionen und Organisationen des Gesundheits- und des Veterinärwesens beschäftigt.

Tätigkeitsbeschreibung

  • assistieren bei Untersuchung, Behandlung und chirurgischen Eingriffen,
  • betreuen Patienten vor, während und nach der Behandlung,
  • versorgen und pflegen Patienten bei stationärer Unterbringung,
  • sorgen für tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren,
  • beachten die Einhaltung des Tierschutzgesetzes, wenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an,
  • führen Hygienemaßnahmen durch, schützen sich und andere vor Infektionen und Seuchen,
  • erstellen Röntgenaufnahmen, führen Laborarbeiten durch, beraten und betreuen Tierhalter und Tierhalterinnen,
  • informieren Tierhalter und Tierhalterinnen über die Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation,
  • organisieren Betriebsabläufe und überwachen Terminplanungen,
  • wirken bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit,
  • führen Verwaltungsarbeiten durch,
  • dokumentieren Behandlungsabläufe und erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung,
  • ermitteln Bedarf an Material, beschaffen und verwalten es,
  • wenden Informations- und Kommunikationssysteme an,
  • beachten die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit,
  • arbeiten team- und prozessorientiert.

Ausbildungsinhalte

1. Der Ausbildungsbetrieb: 1.1 Stellung der Tierarztpraxis im Veterinär- und im Gesundheitswesen, 1.2 Aufbau und Rechtsform, 1.3 Gesetzliche und vertragliche Regelungen der tiermedizinischen Versorgung, 1.4 Berufsbildung, Arbeits-, Tarifrecht, 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 1.6 Umweltschutz; Hygiene und Infektionsschutz: 2.1 Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, 2.2 Infektionskrankheiten und Seuchenschutz; Tierschutz, Patientenbetreuung: 3.1 Tierschutz, 3.2 Tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren; Betreuen von Patienten; Kommunikation: 4.1 Kommunikationsformen und -methoden, 4.2 Beratung und Betreuung von Tierhaltern, 4.3 Verhalten in Konfliktsituationen; Information und Datenschutz: 5.1 Informations- und Kommunikationssysteme, 5.2 Datenschutz und Datensicherheit; Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement: 6.1 Betriebs- und Arbeitsabläufe, 6.2 Marketing, 6.3 Arbeiten im Team, 6.4 Qualitätsmanagement, 6.5 Zeitmanagement; Betriebsverwaltung und Abrechnung: 7.1 Verwaltungsarbeiten und Dokumentation, 7.2 Abrechnungswesen, 7.3 Materialbeschaffung und -verwaltung; Tierärztliche Hausapotheke: 8.1 Eingang und Lagerung von Arzneimitteln und Impfstoffen, 8.2 Abgabe von Arzneimitteln; Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Tierarztes: 9.1 Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik, 9.2 Assistenz bei tierärztlicher Therapie; Prävention und Rehabilitation; Laborarbeiten; Röntgen und Strahlenschutz; Notfallmanagement: 13.1 Erste Hilfe beim Menschen, 13.2 Hilfeleistungen bei Notfällen am Tier.

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