Rechtsanwalt: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Rechtsanwalt hat die Aufgabe, seinen Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Er vertritt vor Gericht die Interessen seines Mandanten und unterstützt in seiner Funktion als Organ der Rechtspflege den Richter bei der Rechtsfindung. | Ein Rechtsanwalt hat die Aufgabe, seinen Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Er vertritt vor Gericht die Interessen seines Mandanten und unterstützt in seiner Funktion als Organ der Rechtspflege den Richter bei der Rechtsfindung. | ||
Ein Rechtsanwalt kann in Kanzleien, in Unternehmen, im Staatsdienst, Verbänden als auch an Hochschulen tätig sein. | Ein Rechtsanwalt kann in Kanzleien, in Unternehmen, im Staatsdienst, Verbänden als auch an Hochschulen tätig sein. | ||
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Aktuelle Version vom 24. April 2012, 22:09 Uhr
Berufsbild
Rechtsanwalt Ein Rechtsanwalt hat die Aufgabe, seinen Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Er vertritt vor Gericht die Interessen seines Mandanten und unterstützt in seiner Funktion als Organ der Rechtspflege den Richter bei der Rechtsfindung. Ein Rechtsanwalt kann in Kanzleien, in Unternehmen, im Staatsdienst, Verbänden als auch an Hochschulen tätig sein. Verwandte Berufe: Richter.
Voraussetzungen
- rechtswissenschaftliches Universitätsstudium
- zweijähriges Referendariat
Gehalt
Das Gehalt für diese Tätigkeit ist meist überdurchschnittlich gut. Es hängt insbesondere davon ab, ob man eine Promotion besitzt, nach Erfahrung sowie Branche.