Architekt: Unterschied zwischen den Versionen
Kaniut (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
==Berufsbild== | ==Berufsbild== | ||
Aktuelle Version vom 1. Mai 2012, 22:14 Uhr
Berufsbild
Ein Architekt plant Gebäude und betreut im Auftrag des Bauherren die Bauausführung. Das Hauptaufgabengebiet besteht aus der Entwurfs- bzw. Bauplanung. Hierbei wird unter Berücksichtigung der Kosten und Regularien das Aussehen des Gebäudes hinsichtlich Farbe, Form und Material festgelegt. Ein Architekt verwendet zur Erstellung der Pläne spezielle Computer-Programme, so genannte CAD-Programme.
Als Architekt ist man in der Regel in Architektenbüros angestellt oder freiberuflich tätig. Darüber hinaus gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten in Bauunternehmen, im öffentlichen Dienst sowie in Wohnungsbaugesellschaften.
Voraussetzungen
- abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium im Bereich Architektur
- zweijährige berufspraktische Tätigkeit
- Gespür für Ästhetik
Gehalt
Das Gehalt eines Architekten kann sehr unterschiedlich ausfallen. Es hängt maßgeblich davon ab, er in einem Angestelltenverhältnis arbeitetet oder ganz (teilweise) selbstständig tätig ist. Des Weiteren wirkt sich die Größe und Marktstellung seines Arbeitgebers sehr entscheidend auf das Gehalt aus.